Auch deshalb ist für die Kammer klar, dass Saatkrähen bereits gegen Ende März erste Eier legen können und damit nicht bis am 1. April warten. Als unbelegte Behauptung erweist sich schliesslich das in den Raum gestellte Argument, in der Fachliteratur stehe geschrieben, dass Rabenkrähen den Saatkrähen Eier stehlen würden. Die Kammer konnte dies so nicht verifizieren. Wenig naheliegend und damit für sie nicht überzeugend ist mithin die Darlegung, dass die Eier von anderen Bäumen stammen könnten, weil Raben oder die Saatkrähen selber die fraglichen Eierschalen sowie Teile der (neuen/entstehenden) Nester gestohlen und hinuntergeworfen hätten.