Dass der Wildhüter keine «ganzen Eier» vorgefunden hat, wird im Übrigen daran liegen, dass Eierschalen in aller Regel zerbrechen, wenn sie von einem Baum fallen. Ferner bleibt in diesem Kontext anzufügen, dass wenn der Wildhüter als Experte darlegt, es habe sich bei den Schalen um Saatkräheneier gehandelt, die Kammer der Auffassung der Verteidigung nicht folgen kann, es sei gar nicht nachgewiesen, dass es Saatkräheneier gewesen seien (vgl. pag. 4 oben). Die Kammer geht davon aus, dass auf den Fotografien Saatkräheneier zu sehen sind. Entgegen der Ansicht des Beschuldigten ist es nicht «allgemein bekannt», dass Krähen keine Eier in «nicht fertige» Nester legen.