8 den noch nicht fertigen Nestern Eier gehabt habe (pag. 177 Z. 30). Er erklärte diesen Widerspruch – der entgegen der Ansicht der Verteidigung einer ist, da es durchaus bereits Eier in Saatkrähennestern haben konnte – auf Frage hin damit, die Staatsanwaltschaft habe dies falsch protokolliert und er habe gemeint, die Eier könnten zu 100 % nicht aus den alten Nestern stammen (pag. 178 Z. 2 ff.).