39 Z. 64 f.). Der Beschuldigte war sich also bewusst, dass sich zeitweise Krähen auf der fraglichen Platane befanden (siehe auch pag. 33 Z. 94: Mieter der Liegenschaft haben reklamiert, dass dort Saatkrähen nisten und sie sich dadurch belästigt fühlen. Das ist schon seit ca. 3-4 Jahren so). Für die Kammer ist im Weiteren ebenfalls erstellt, dass das Platzieren der Hebebühne einen erheblichen Lärm verursachte, wie I.________ anlässlich der Verhandlung geschildert hat (pag. 173 Z. 29 f.: Ich habe dann alles aufgestellt. Es muss gestützt werden, die Motoren „macht“ und „tuet“). In der Hauptverhandlung führte der Beschuldigte plötzlich aus, es sei nicht möglich, dass es in