Aus diesem Grund zeigt sich der der Kammer präsentierte Sachverhalt in einigen (wenn auch letztlich nebensächlichen und damit mit Blick auf die rechtliche Würdigung irrelevanten) Bereichen fragmentarisch, worauf die Verteidigung denn auch deutlich aufmerksam macht. Anlässlich der ersten Einvernahme am 15. Mai 2019 verweigerte der Beschuldigte teilweise die Aussage. Zum Teil hat er auch eindeutig wahrheitswidrig ausgesagt, so etwa hinsichtlich der Frage, ob er etwas gegen die Vögel unternehme: Ich selber nicht, das macht die Stadtgärtnerei Bern. Im Frühling wird durch die Stadtgärtnerei jeweils der Baum geschnitten. Der Baum befindet sich auf Stadtboden.