6 11. Beweiswürdigung durch die Kammer Die Journalistin J.________ schilderte als Auskunftsperson bei der Kantonalen Wildhut und Naturschutzaufsicht recht ausführlich ihre am 22. März 2018 vom Arbeitsplatz aus gemachten Beobachtungen. Ihre Darlegungen sind lebensnah und detailliert. Beispielsweise hat sie ausgesagt, dass sie ihre Kamera nach kurzer Bedenkzeit gegriffen und sich auf den Weg gemacht habe, um das Geschehen aus nächster Nähe zu filmen (pag.