10. Bestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte bestreitet wie gesehen denjenigen Teil des Sachverhalts, wonach er während der Schonzeit die Saatkrähennester entfernt und so das Brutgeschäft der Krähen gestört habe, welche dort am Brüten gewesen und dadurch aufgeschreckt resp. verschreckt worden seien. Im Weiteren ist bestritten, dass die am Folgetag vorgefundenen Eierschalen neben dem Baumstamm und auf den Tischen von Nestern auf der fraglichen Platane stammten. Schliesslich ist bestritten, dass es sich bei diesen Eierschalen überhaupt um Saatkräheneier handelte.