9. Unbestrittener Sachverhalt Der im Strafbefehl umschriebene Sachverhalt ist insoweit unbestritten, als er den Vorwurf des Entfernens von 4-5 unbenutzten Saatkrähennestern mittels einer Hebebühne betrifft: Der Beschuldigte warf mithilfe eines länglichen Gegenstandes die fraglichen Nester vom Baum auf den Boden hinunter. Er hatte dies vorher weder dem Wildhüter noch Stadtgrün Bern gemeldet.