Damit verbleiben […] erhebliche Zweifel, ob […] die am 23. März 2018 aufgefundenen Eierschalen aus den auf dem Baum am 22. März 2018 noch übrig gebliebenen Saatkrähennestern stammten und dass auf dem Baum effektiv die Saatkrähen am brüten waren und durch das Entfernen der unbenutzten Saatkrähennester das Brutgeschäft der Saatkrähen gestört wurde. Die Vorinstanz erachtete die Aussagen der Zeugin J.________ als glaubhaft und stimmig […]. […] Sie gab an, dass sie vor Ort zwei Männer vorgefunden habe, die die Nester eingesammelt und in einen weissen Kastenwagen verstaut hätten (pag.