Die vorgefundenen, zerbrochenen Saatkräheneier(reste) […] unter dem Baum wie auch die übrig gebliebenen Saatkrähennester […] sind entgegen der Auffassung der Vorinstanz nicht nur wegen dem oben gesagten, nicht dem Berufungsführer zuzuordnen, vielmehr ist es naheliegender, dass die Krähen selber die fraglichen Eier und Teile der Nester einander gestohlen und heruntergeworfen haben. […] Den beiden beiliegenden Ansichten der Umgebung von oben (Karten- und Satellitenansicht; Berufungsbeilage 2) kann entnommen werden, dass sich vor Ort zahlreiche, solche ähnliche Bäume befinden, welche nachweislich auch von Krähen heimgesucht werden.