Die vom Wildhüter vorgefundenen […] Eierreste stammen also weder von den alten Nestern, noch von den beiden im Baum noch vorhandenen Gelege […]. […] Die vorgefundenen, zerbrochenen Saatkräheneier(reste) […] unter dem Baum wie auch die übrig gebliebenen Saatkrähennester […] sind entgegen der Auffassung der Vorinstanz nicht nur wegen dem oben gesagten, nicht dem Berufungsführer zuzuordnen, vielmehr ist es naheliegender, dass die Krähen selber die fraglichen Eier und Teile der Nester einander gestohlen und heruntergeworfen haben.