8. Vorbringen der Verteidigung Die Verteidigung macht in der Berufungsbegründung geltend was folgt (pag. 259 ff.): Bestritten ist […], dass der Berufungsführer widerrechtlich die Saatkrähennester entfernt und das Brutgeschäft der Krähen gestört habe, welche dort angeblich am brüten waren und dadurch aufgeschreckt resp. verschreckt worden seien. Weiter bestritten ist, dass die vorgefundenen Eierschalen neben dem Stamm sowie auf den Tischen tatsächlich von dieser Platane […] und überhaupt von Saatkrähen stammen. […] Die Aussagen des Zeugen I.___