__ entfernte [am 22.03.2018, ca. 15:00 Uhr, in Bern, C.________ (Strasse+Nummer)] während der Schonzeit für das Brutgeschäft der Saatkrähen in einem hohen Baum vor der Liegenschaft seines Sohnes mittels einer Hebebühne widerrechtlich 4-5 unbenutzte Saatkrähennester, indem er die Nester mittels eines länglichen Gegenstandes vom Baum auf den Boden hinunter warf und durch sein Vorgehen das Brutgeschäft der Krähen störte, welche dort am brüten waren und dadurch aufgeschreckt resp. verschreckt wurden, ohne dies vorher dem Wildhüter oder Stadtgrün Bern zu melden.