2 2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte am 21. Februar 2019 fristgerecht Berufung an (pag. 185). Die schriftliche Urteilsbegründung der Vorinstanz datiert vom 19. Juli 2019 (pag. 196 ff.). Am 12. August 2019 reichte der Beschuldigte, neu vertreten durch Rechtsanwalt B.________, form- und fristgerecht die Berufungserklärung ein (pag. 229 ff.). Er führte aus, das Urteil werde vollumfänglich angefochten.