Ausserdem wurden ihm die Verfahrenskosten von CHF 500.00 auferlegt. Nachdem er Einsprache gegen den Strafbefehl erhoben (pag. 146) und die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) am Strafbefehl festgehalten hatte (pag. 157; siehe auch Schreiben des Beschuldigten betreffend Festhalten an der Einsprache vom 15. Oktober 2018 [pag. 152]), fand am 19. Februar 2019 die erstinstanzliche Hauptverhandlung statt (pag. 171 ff.). Das Regionalgericht Bern- Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht oder Vorinstanz) erkannte am 19. Februar 2019 was folgt (pag. 181 ff.): I. A.________ wird schuldig erklärt: