1. Erstinstanzliches Urteil A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wurde mit Strafbefehl vom 4. Oktober 2018 (pag. 141 f.; ersetzte den Strafbefehl vom 3. Juli 2018) wegen Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG; SR 922) durch widerrechtliches Entfernen von Saatkrähennestern während der Brutzeit sowie Störung des Brutgeschäftes schuldig erklärt und zu einer bedingt zu vollziehenden Geldstrafe (Probezeit zwei Jahre) von 20 Tagessätzen zu je CHF 100.00, ausmachend CHF 2‘000.00, verurteilt. Ausserdem wurden ihm die Verfahrenskosten von CHF 500.00 auferlegt.