Weiter wird verfügt: 1. Die hälftigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 3‘500.00, ausmachend CHF 1‘750.00, werden dem Kanton Bern auferlegt. 2. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers der beschuldigten Person, Rechtsanwalt B.________, wurde/wird für das erst- bzw. oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: