Ein Vergleich mit dem von der Staatsanwaltschaft in ihrem Parteivortrag zitierten Urteil des Bundesgerichts 2C_845/2009 vom 17. August 2010 ist nicht angezeigt, belief sich die dortige Deliktssumme auf mehr als eine Million Euro während diese vorliegend ca. CHF 46‘000.00 betrug. Auch die Rückfallgefahr des Beschuldigten ist als gering einzustufen: Er hat sich durch die Übernahme der E.________ GmbH selbständig gemacht und trägt nunmehr die Verantwortung für neun Angestellte. Er ist nach eigenen Aussagen gewillt, seine Schulden beim Sozialdienst zurückzuzahlen und leistet auch regelmässig monatliche Abzahlungen.