21. Härtefall Der Beschuldigte ist im Kosovo aufgewachsen, hat danach neun Jahre in Deutschland gelebt und dort auch die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen. In der Schweiz lebt er erst seit sieben Jahren. Die finanzielle Situation des Beschuldigten ist nicht ganz klar. Er hat zwar sofort nach der Konfrontation des Sozialdienstes eine Arbeitsstelle bei der E.________