579 f.). Der Beschuldigte verbringt seine Freizeit hauptsächlich mit seinen Kindern und seiner Frau. Sie würden gerne gemeinsam spazieren gehen und ab und zu spiele er mit seinem Sohn Fussball (pag. 580) Der Beschuldigte erzielt ein monatliches Einkommen von CHF 4‘875.00 (inkl. Anteil 13. Monatslohn; pag. 654 Z. 6 f.). Seine Frau arbeitet bei S.________ und soll gemäss eigenen Angaben zwischen CHF 2‘200.00 und CHF 2‘300.00 pro Monat verdienen (pag. 654 Z. 11 f.). Sie arbeite jeweils nachmittags und ganz selten eine Stunde vormittags in einem Objekt beim Shoppyland (pag. 654 Z. 17 ff.).