19. Grundlagen In Bezug auf die theoretischen Grundlagen für die Landesverweisung kann zunächst auf die zutreffenden allgemeinen Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 471 ff., S. 41 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Gemäss Art. 66a Abs. 1 Bst. c aStGB verweist das Gericht einen Ausländer, der wegen gewerbsmässigen Betrugs verurteilt wird, unabhängig von der Höhe der Strafe, für 5–15 Jahre aus der Schweiz.