Zusammenfassend ist A.________ somit zu einer Geldstrafe von 242 Tagessätzen zu CHF 80.00, ausmachend total CHF 19‘360.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 19. Januar 2015 [berichtigt: 2. Juni 2015] zu verurteilen. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgelegt. 17 V. Landesverweisung