Vorliegend erachtet es die Kammer nicht als notwendig, dem Beschuldigten einen (weiteren) Denkzettel zu verpassen: Seine finanziellen Verhältnisse sind angesichts der hohen Schulden ohnehin bereits erheblich belastet. Er bemüht sich – zumindest was die Schulden gegenüber dem Sozialdienst anbelangt – diese zurückzubezahlen. Und auch das vorliegende Verfahren verursacht für ihn weitere Kosten. Die Auferlegung einer Verbindungsbusse würde seine Rückzahlungsanstrengungen merklich erschweren und aus spezialpräventiver Sicht keine Wirkung zeigen. Zusammenfassend ist A._____