Überdies wiegen sie nicht besonders schwer; es wurden Geldstrafen von 40, fünf und zwölf Tagessätzen ausgesprochen, in zwei Fällen gar lediglich bedingt. Weiter hat sich der Beschuldigte in den letzten Jahren wohl verhalten. Mit der Übernahme des Reinigungsunternehmens hat er auch seine wirtschaftliche Integration vorangetrieben, wenngleich er noch Schulden in erheblichem Ausmass abzubezahlen hat. Einen Grundstein dazu hat er allerdings bereits durch den Abschluss der Rückzahlungsvereinbarung mit dem Sozialdienst und den regelmässigen Ratenzahlungen gelegt. Gesamthaft betrachtet fällt die Prognose zumindest nicht negativ aus, weshalb der bedingte Strafvollzug zu gewähren ist.