andernfalls ist auf einen Widerruf zu verzichten. Weiter darf der Widerruf nicht damit begründet werden, dass der Beschuldigte in der Probezeit delinquiert habe: Dies ist die Grundvoraussetzung dafür, dass überhaupt über den Widerruf entschieden werden darf und muss. Vorliegend wurde der Beschuldigte wegen Betrugs verurteilt. Die im erwähnten Strafbefehl abgeurteilte Sache betraf demgegenüber ein Delikt des Strassenver-