Mittelland vom 19. Januar 2015 wegen Nichtabgabe von Ausweisen und / oder Kontrollschildern; verurteilt zu einer Geldstrafe von 5 Tagessätzen à Fr. 40.00, bedingt vollziehbar auf eine Probezeit von drei Jahren, und zu einer Busse von Fr. 200.00 (bezüglich diesem Urteil wurde er am 02. Juni 2015 durch die regionale Staatsanwaltschaft Bern - Mittelland verwarnt). • Urteil der regionalen Staatsanwaltschaft Bern - Mittelland vom 02. Juni 2015 wegen Nichtabgabe von Ausweisen und / oder Kontrollschildern; verurteilt zu einer unbedingten Geldstrafe von 12 Tagessätzen à Fr. 30.00.