• Urteil des Gerichtspräsidiums Aarau vom 12. November 2010 wegen einfacher und grober Verletzung von Verkehrsregeln; verurteilt zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à Fr. 40.00, bedingt vollziehbar auf eine Probezeit von zwei Jahren, und zu einer Busse von Fr. 800.00. • Urteil der regionalen Staatsanwaltschaft Bern - Mittelland vom 19. Januar 2015 wegen Nichtabgabe von Ausweisen und / oder Kontrollschildern;