_ über Monate hinweg mit angeblichen sofortigen oder baldigen Arbeitseinsätzen hinhielt und so verhinderte, dass dieser vertiefte Abklärungen tätigte, glaubte Herr J.________ doch, dass der Beschuldigte nur während einer sehr begrenzten Zeit auf Sozialhilfe angewiesen sein wird. Es ist denn auch erstaunlich wie schnell A.________ nach der Aufdeckung des Betrugs eine Festanstellung gefunden hat. Diese Vorgehensweise lässt auf eine nicht unbeträchtliche kriminelle Energie schliessen. Allerdings wirkt sich dieses Verhalten lediglich gering verschuldenserhöhend, da es grösstenteils tatbestandsimmanent ist.