Diese Täuschung hielt er damit aufrecht, indem er sich regelmässig zu Besprechungen mit J.________ traf und gegenüber diesem stets beteuerte, dass er auf der Suche nach einer Stelle sei, jedoch noch nichts gefunden habe. Überdies unterzeichnete er jeden Monat die ihm vom Sozialdienst vorgelegten offensichtlich unvollständigen Budgets, obschon ihm bewusst war, dass darin unzutreffenderweise kein Einkommen aufgeführt war. Durch all diese Verhaltensweisen hat es der Beschuldigte dem Sozialdienst erheblich erschwert, seine Angaben zu überprüfen. In dieser steten, planmässigen und systematischen Inszenierung zeigt sich, dass der Beschuldigte arglistig getäuscht hat.