Vorliegend verschwieg A.________ nicht nur bereits von Anfang an den Umstand, dass sowohl er als auch seine Ehefrau einer Arbeit nachgehen. Im Gegenteil: Wie der Aktennotiz entnommen werden kann, teilte er J.________ immer wieder mit, er habe sich auf Stellen beworben, aber Absagen erhalten. Er hielt ihn also immer auf dem Laufenden, was seine Stellensuche anbelangte und belegte diese auch (vgl. dazu pag. 7 ff., pag. 360, Zeile 15 f.). Auf Grund dieser aktiven Rolle, die A.________ gegenüber dem Sozialdienst einnahm, bestand für diesen deshalb keinen Grund, die gemachten Angaben in Frage zu stellen und diesbezüglich genauere Prüfungen vorzunehmen resp.