Diese Grundabklärungen müssen selbst dann getroffen werden, wenn das Sozialamt auf Grund der Anzahl der Gesuche nicht in der Lage ist, vertiefte Abklärungen über die finanzielle Situation der bedürftigen Person zu treffen. Wären Hinweise auf verheimlichte Einkünfte oder verschwiegenes Vermögen aus den nicht eingeholten Unterlagen ersichtlich gewesen, so entfällt die Arglist wegen Leichtfertigkeit.