8 dazu z.Bsp. BGer 6B_276/2010). Zu den leicht erhältlich zu machenden Unterlagen müssen auch aktuelle Lohnabrechnungen, Abrechnungen der Arbeitslosenversicherung, Auszüge des AHV-Kontos und bei (teil-)erwerbsunfähigen Personen die Abrechnungen der Krankentaggeldoder Unfallversicherung gezählt werden (vgl. dazu Krieger Aebli Salome, "Sozialhilfe zu Unrecht bezogen, aber dennoch nicht betrogen?", Mai 2009, S. 11 f.).