_ (von C.________) sind folgende durchschnittlichen Monatsstunden ersichtlich: Mai–Dezember 2015 62.3 Stunden (ohne den Monat Juli, der null Stunden aufweist, wäre der Durchschnitt bei 72 Stunden), 2016 72.02 Stunden, 2017 61.22 Stunden. Auffällig ist, dass der Arbeitgeber selbst für die Lohnfortzahlung bei Krankheit im Jahr 2017 von einem Durchschnittswert von 64 Stunden ausging. Setzt man diesen Durchschnittswert von 64 Stunden pro Monat mit der maximal zu leistenden Arbeitszeit von 42 Stunden pro Woche gemäss GAV ins Verhältnis, so ergibt dies einen Beschäftigungsgrad von 35% (64 / (42 x 4.33)).