374 Z. 37) und wonach die Mitarbeiter des Sozialdienstes es ja gewusst hätten, da es im Budget vermerkt worden sei (pag. 374 Z. 29), ist somit klar widerlegt. Ebenfalls ersichtlich ist aus diesen Aktennotizen, dass A.________ regelmässig den Nachweis erbringen musste, dass er sich aktiv um eine Arbeitsstelle bemüht und auch selbst immer wieder behauptete, er habe nun eine Zusage und werde in wenigen Tagen anfangen zu arbeiten. Auch wurde mehrmals festgehalten, dass A.________ nicht nur mindestens einmal pro Monat zu einer Besprechung kam, sondern häufig beim Sozialdienst anrief.