er selbst wusste von nichts, es sind eigentlich immer nur die anderen schuld. Aus der Beilage 1 zur Anzeige, Aktennotizen vom 1. Juni 2015 bis 27. Februar 2018, ist ersichtlich, dass A.________ den Beleg der letzten Taggeldzahlung der Arbeitslosenkasse über CHF 2‘873.45 offensichtlich selbständig zur Besprechung mitgebracht hatte und dieser nicht vom Sozialdienst eingefordert wurde (pag. 7 ff.). Seine Aussage in der Hauptverhandlung, wonach die Arbeitslosenkasse die Zahlung selbst dem Sozialamt gemeldet habe (pag. 374 Z. 37) und wonach die Mitarbeiter des Sozialdienstes es ja gewusst hätten, da es im Budget vermerkt worden sei (pag.