5 den würden die Informationen untereinander austauschen, da sie im gleichen Gebäude ansässig gewesen seien. Aus diesem Grund habe er die Hinweise auf den Budgets betreffend Meldepflicht auch nicht beachtet. Aus der eingereichten Übersicht per 25. März 2020 ist ersichtlich, dass der Beschuldigte seit April 2018 regelmässig CHF 200.00 pro Monat rückerstattet und somit noch eine Restschuld von CHF 38‘422.00 verbleibt.