Er hätte dies auch gesagt, wenn er danach gefragt worden wäre. Die Ehefrau, C.________, war erwiesenermassen nie beim Sozialdienst eingeladen und hatte bis zum 26. Februar 2018, als dem Ehepaar gemeinsam das rechtliche Gehör gewährt wurde, keinerlei Dokumente gesehen oder unterschrieben. Sie wurde von der Vorinstanz somit vollumfänglich freigesprochen (pag. 416).