4 Der Beschuldigte bestreitet nicht, dass seine Ehefrau und er selbst in dieser Zeit, in welcher sie Sozialhilfe bezogen, gearbeitet haben. Indessen erklärte er wiederholt, er sei davon ausgegangen, dass Einkommen resp. Arbeiten unter 20% nicht gemeldet werden müssten und dass die AHV, welche im gleichen Gebäude wie der Sozialdienst sei, die Einkommen direkt melden würde, wie dies in Deutschland der Fall sei. Er hätte dies auch gesagt, wenn er danach gefragt worden wäre.