(nachfolgend: Sozialdienst) jeden Monat das Budget unterschrieben haben, in welchem weder sein noch das Einkommen seiner Ehefrau (C.________) berücksichtigt worden waren. Für die Mitarbeitenden des Sozialdienstes sei dies nicht ohne besondere Mühen überprüfbar gewesen, so dass er diese arglistig über das von ihm und C.________ erzielte Einkommen getäuscht habe. Dadurch bezog er ihm nicht zustehende Sozialhilfeleistungen von insgesamt CHF 46‘532.55. Insgesamt war er zu einer Vielzahl solcher Täuschungen bereit und finanzierte sich sowie seiner Familie damit den Lebensunterhalt.