6. Dem Beschuldigten wird in Ziff. I.A. der Anklageschrift vom 5. Juni 2018 (pag. 174 ff.) gewerbsmässiger Betrug, evtl. unrechtmässiger Bezug von Leistungen der Sozialhilfe und Widerhandlungen gegen das Sozialhilfegesetz zur Last gelegt. Der Beschuldigte soll in der Zeit vom 1. Juni 2015 bis 27. Februar 2018 beim Sozialdienst T.________ (nachfolgend: Sozialdienst) jeden Monat das Budget unterschrieben haben, in welchem weder sein noch das Einkommen seiner Ehefrau (C.________) berücksichtigt worden waren.