I. A.________, geb. F.________, sei frei zu sprechen vom Vorwurf des gewerbsmässigen Betrugs, angeblich begangen in der Zeit vom 01.06.2015 bis 27.02.2018, z.N. des Sozialdienstes T.________ im Deliktsbetrag von ca. CHF 46'000.00, unter Auferlegung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten an den Kanton Bern und unter Ausrichtung einer Entschädigung für die gebotenen Verteidigungskosten für das erst- und oberinstanzliche Verfahren. II. Die Widerrufsverfahren der Strafbefehle der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 19. Januar 2015 und vom 2. Januar 2015 seien einzustellen.