Während die ersteren Unterlagen mit Schreiben vom 28. April 2020 eingereicht wurden (pag. 596 f.), ging zum Einkommensfreibetrag am 29. April 2020 erst auf Nachfrage der Verfahrensleitung und nur ein Auszug aus dem Handbuch der Berner Konferenz für Sozialhilfe, Kindes- und Erwachsenenschutz (BKSE) ein (pag. 601 ff.). Der Beschuldigte wurde an der oberinstanzlichen Verhandlung ergänzend einvernommen (pag. 653 ff.). 4. Anträge der Parteien Rechtsanwalt B.________ stellte und begründete an der oberinstanzlichen Verhandlung namens des Beschuldigten folgende Anträge (pag. 672):