568 f.) verfügte die oberinstanzliche Verfahrensleitung am 15. April 2020 beim Sozialdienst T.________ die Edition (1.) des vollständigen Dossier betreffend die Familie A.________ und C.________, insbesondere sämtlicher Unterlagen und Belege betreffend die Erstabklärung der Bedürftigkeit, sowie (2.) die zum Tatzeitpunkt Juni 2015 bis Februar 2018 geltenden Grundlagen zur Bestimmung des Einkommensfreibetrags (pag. 575 f.). Während die ersteren Unterlagen mit Schreiben vom 28. April 2020 eingereicht wurden (pag.