3. Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden oberinstanzlich im Sinne einer Beweisergänzung ein aktueller Leumundsbericht (inkl. Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse), ein aktueller Strafregisterauszug sowie ein aktueller Betreibungsregisterauszug des Beschuldigten eingeholt (pag. 578 ff.).