2. Berufung Gegen dieses Urteil meldeten Staatsanwalt D.________ und der Beschuldigte, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, mit Schreiben vom 8. bzw. 11. April 2019 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 424 f.). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 18. Juli 2019 (pag. 484 f.) erklärte der Beschuldigte mit Eingabe vom 9. August 2019 form- und fristgerecht die Berufung, beschränkt auf den Schuldspruch, die Widerrufsverfahren, die Sanktionen und die Nebenfolgen (Verfahrenskosten und amtliche Entschädigung; pag.