1. Das Ausstandsgesuch vom 19. Juli 2019 wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Ausstandsverfahrens werden auf CHF 800.00 bestimmt und dem Gesuchsteller zur Bezahlung auferlegt. 3. Über die amtliche Entschädigung der amtlichen Verteidigerin wird im Hauptverfahren befunden werden. 4. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Gesuchsteller, a.v.d. Rechtsanwältin B.________ - den Gesuchsgegnern 1-3 (Tragen) Mitzuteilen: - der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern - der K.________, vertreten durch Rechtsanwalt L.________ - der M.________, vertreten durch Fürsprecher N.________