11. Unter dem Titel Gefühle/persönlicher Eindruck beanstandet der Gesuchsteller die Würdigung und einzelne Schlussfolgerungen in der obergerichtlichen Urteilsbegründung im Verfahren SK 16 278-280 (pag. 17 f.). Daraus gehe abermals hervor, dass gezielt Punkte weggelassen bzw. gesucht worden seien, um den Gesuchsteller als Haupttäter zu verurteilen. Es habe mithin bereits eine Überzeugung hinsichtlich der Schuld vorgelegen.