6 Stellung als Zeuge unter Verweis auf das Urteil des BGer 6B_171/2017 vom 15. Februar 2018 E. 3.4. Dieser habe bereits mehrfach und jeweils widersprüchlich ausgesagt (pag. 21 ff.). Den Ausführungen des Gesuchstellers halten die Gesuchsgegner 1-3 entgegen, das Bundesgericht habe im besagten Urteil einzig festgehalten, es bestünden allenfalls Hinweise auf eine mögliche Falschaussage seitens I.________ Ausgangspunkt ist die höchstrichterliche Beurteilung, wonach die Kammer nicht alle relevanten Zeugenaussagen hinreichend berücksichtigt und gewürdigt habe.