Immerhin liessen sie darin unter dem Titel «9. Die Rolle des Beschuldigten 2» verlauten, die Kammer gehe davon aus, dass G.________ als Beschuldigter 2 auch bei der zweiten Phase der Brandlegung mit dem Gasofen dabei gewesen sei (im Minimum sei er Schmiere gestanden bei vollem Bewusstsein, was nun passieren würde). Und weiter: «Das erstinstanzliche Urteil wurde vom Beschuldigten 2 (wohlweislich) akzeptiert.