5 Anstifter zur Brandstiftung und des Beschuldigten 2 wegen versuchter Brandstiftung entgegen der Vorbringen des Gesuchstellers nicht gänzlich dahinfallen. Dass die Gesuchsgegner 1-3 G.________ nicht unnötig schützen bzw. versucht hätten, Verfahrensfehler zu kaschieren, kann der oberinstanzlichen Urteilsbegründung vom 15. September 2017 implizit entnommen werden (vgl. amtliche Akten im Verfahren SK 19 128 pag.